Kooperation mit dem Diakonischen Werk Rosenheim
Auszüge aus der Kooperationsvereinbarung zwischen Kirchengemeinde und Diakonischem Werk:
Die Kirchengemeinde leistet u.a.:
- Einbindung der drei Kita-Einrichtungen in die Kirchengemeinde.
- Präsentation der Einrichtung im Rahmen der kirchengemeindlichen Veröffentlichungen.
- Einladung zu Gottesdiensten, Feiern und Veranstaltungen.
- Gemeinsame Interessenvertretung mit dem Träger gegenüber der Kommune und den Behörden.
- Beratung in kirchlichen und religiösen Fragen.
- Gottesdienstliche Feiern in der Einrichtung oder in der Kirche.
- Seelsorgerliche Begleitung der Mitarbeitenden.
Das Diak. Werk Rosenheim leistet:
- Öffentlichkeitsarbeit: Gemeinsame Absprache der Rahmenbedingungen erfolgt mit der politischen Gemeinde Neufahrn unter Einbezug der Kirchengemeinde, Ausgestaltung der Betreuungsangebote (Öffnungszeiten, Altersspektrum, Angebote für besonderen Betreuungsbedarf), Aufnahmekriterien, Elternbeiträge und Entgelte.
- Gemeinsame Reflexion der pädagogischen Arbeit.
- In Konfliktfällen Einräumung des Rechts für Mitarbeitende und Eltern, eine/n Vertreter/in der Kirchengemeinde hinzuzuziehen.
- Informierung der Kirchengemeinde über Zu- und Abgänge im Personalstamm vor dem Inkrafttreten.
Pfarrer R. Henninger
Erschienen im "Mittendrin", Ausgabe 12/2011

